ALLGEMEINES

Schöner wohnen und Steuern sparen


Sparen Sie bis zu 1.200,00 Euro im Jahr!


Steigern Sie den Wert Ihres Hauses bzw. Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität!

Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1.200 Euro. Der Betrag kann nur einmal pro Jahr und Haushalt in Anspruch genommen werden.
Nutzen Sie den Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro!

Wann gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen.

Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B:

  • Raum- und Fassadengestaltung

  • Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers

  • Bodenbelagsarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)

  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern

  • Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen

  • Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten

im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (max. 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Voraussetzubngen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.

  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.

  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.

  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.